Alle Arbeitsgerichte in Deutschland
Welches Arbeitsgericht ist zuständig?
Ort des Arbeitsplatzes eingeben. Sie bekommen das zuständige Gericht mit Anschrift, Telefon und Rechtsantragstelle.
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So bestimmt sich die Zuständigkeit
Für Klagen aus dem Arbeitsverhältnis ist das Arbeitsgericht zuständig, in dessen Bezirk Sie gewöhnlich Ihre Arbeit verrichten oder zuletzt verrichtet haben (§ 48 Abs. 1a ArbGG). Daneben können Sie am Sitz des Arbeitgebers klagen.
Wer im Außendienst oder von zu Hause arbeitet, klagt am Ort, von dem aus die Arbeit gewöhnlich geleistet wird. Im Zweifel hilft die Rechtsantragstelle des Gerichts.
Gut zu wissen
Kündigungsschutzklage
Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang klagen (§ 4 KSchG).
Ratgeber lesenKlage ohne Anwalt
Vor dem Arbeitsgericht können Sie sich selbst vertreten (§ 11 ArbGG). Die Rechtsantragstelle nimmt Klagen zu Protokoll.
Ratgeber lesenKosten
In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt (§ 12a ArbGG).
Ratgeber lesenGütetermin
Das Verfahren beginnt mit einer Güteverhandlung vor dem vorsitzenden Richter (§ 54 ArbGG). Viele Fälle enden dort mit einem Vergleich.
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