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Baden-Württemberg

Arbeitsgericht Mannheim

Zuständig für 83 Städte und Gemeinden mit rund 1.177.615 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht Mannheim
E 7, 21
68159 Mannheim
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Rechtsantragstelle
Telefonische Terminvereinbarung Mo, Di, Do 8:30–11:00 Uhr (Rückruf); Antragsaufnahme auch per Videotermin
+49 621 292-3090
Fax
+49 621 292-1311

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Außenstellen und Gerichtstage

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Mannheim zuständig, festgelegt in §§ 1, 2 Gesetz über die Gerichte für Arbeitssachen Baden-Württemberg.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Mannheim?

Anschrift: E 7, 21, 68159 Mannheim. Telefon: +49 621 292-3090. E-Mail (Poststelle): poststelle@arbgmannheim.justiz.bwl.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Mannheim zuständig?

Für 83 Städte und Gemeinden, darunter Mannheim, Heidelberg, Weinheim, Sinsheim, Wiesloch, Leimen, Mosbach, Schwetzingen und weitere.

Hat das Arbeitsgericht Mannheim eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Telefonische Terminvereinbarung Mo, Di, Do 8:30–11:00 Uhr (Rückruf); Antragsaufnahme auch per Videotermin. Telefon: +49 621 292-3090. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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