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Baden-Württemberg

Arbeitsgericht Heilbronn

Zuständig für 111 Städte und Gemeinden mit rund 935.578 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht Heilbronn
Paulinenstraße 18
74076 Heilbronn
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Rechtsantragstelle
Di 9:00–12:00 Uhr (Donnerstag bis auf Weiteres geschlossen)
+49 7131 1232-0
Fax
+49 7131 1232-244

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Außenstellen und Gerichtstage

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Heilbronn zuständig, festgelegt in §§ 1, 2 Gesetz über die Gerichte für Arbeitssachen Baden-Württemberg.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Heilbronn?

Anschrift: Paulinenstraße 18, 74076 Heilbronn. Telefon: +49 7131 1232-0. E-Mail (Poststelle): poststelle@arbgheilbronn.justiz.bwl.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Heilbronn zuständig?

Für 111 Städte und Gemeinden, darunter Heilbronn, Schwäbisch Hall, Crailsheim, Neckarsulm, Öhringen, Bad Mergentheim, Wertheim, Bad Rappenau und weitere.

Hat das Arbeitsgericht Heilbronn eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Di 9:00–12:00 Uhr (Donnerstag bis auf Weiteres geschlossen). Telefon: +49 7131 1232-0. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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