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Baden-Württemberg

Arbeitsgericht Pforzheim

Zuständig für 70 Städte und Gemeinden mit rund 617.866 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht Pforzheim
Simmlerstraße 9
75172 Pforzheim
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Servicezeiten
Telefon Mo–Do 9:00–15:30 Uhr, Fr 9:00–12:00 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo und Do 9:00–11:00 Uhr, vorherige telefonische Anmeldung (täglich 9:00–12:00 Uhr)
+49 7231 1658-300
Fax
+49 7231 1658-309

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Außenstellen und Gerichtstage

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Pforzheim zuständig, festgelegt in §§ 1, 2 Gesetz über die Gerichte für Arbeitssachen Baden-Württemberg.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Pforzheim?

Anschrift: Simmlerstraße 9, 75172 Pforzheim. Telefon: +49 7231 1658-300. Servicezeiten: Telefon Mo–Do 9:00–15:30 Uhr, Fr 9:00–12:00 Uhr. E-Mail (Poststelle): poststelle@arbgpforzheim.justiz.bwl.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Pforzheim zuständig?

Für 70 Städte und Gemeinden, darunter Pforzheim, Mühlacker, Horb am Neckar, Calw, Freudenstadt, Nagold, Baiersbronn, Niefern-Öschelbronn und weitere.

Hat das Arbeitsgericht Pforzheim eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo und Do 9:00–11:00 Uhr, vorherige telefonische Anmeldung (täglich 9:00–12:00 Uhr). Telefon: +49 7231 1658-300. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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