Ratgeber
Fristen, Kosten und Ablauf, kurz erklärt und mit den Paragrafen belegt.
- 3 WochenKündigungsschutzklageGegen eine Kündigung wehren Sie sich mit einer Klage beim Arbeitsgericht. Entscheidend ist die Frist: drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung.
- Klage ohne AnwaltIn der ersten Instanz besteht vor dem Arbeitsgericht kein Anwaltszwang. Sie können die Klage selbst schreiben oder bei der Rechtsantragstelle des Gerichts aufnehmen lassen.
- Kosten beim ArbeitsgerichtIm Arbeitsrecht gilt eine Besonderheit: In der ersten Instanz bekommt auch der Gewinner seine Anwaltskosten nicht vom Gegner erstattet.
- Der GüteterminDie mündliche Verhandlung beim Arbeitsgericht beginnt mit einer Güteverhandlung vor dem Vorsitzenden. Ziel ist eine Einigung, oft ein Vergleich mit Abfindung.