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Ratgeber · Stand 30.09.2026

Der Gütetermin

Die mündliche Verhandlung beim Arbeitsgericht beginnt mit einer Güteverhandlung vor dem Vorsitzenden. Ziel ist eine Einigung, oft ein Vergleich mit Abfindung.

Leitung
Vorsitzender
ohne ehrenamtliche Richter
Ziel
Einigung
Ohne Einigung
Kammertermin

Was im Gütetermin passiert

Die mündliche Verhandlung beginnt mit einer Verhandlung vor dem Vorsitzenden zum Zwecke der gütlichen Einigung (§ 54 Abs. 1 ArbGG). Der Vorsitzende erörtert das gesamte Streitverhältnis mit den Parteien.

Kommt keine Einigung zustande, geht das Verfahren in die streitige Verhandlung vor der Kammer mit ehrenamtlichen Richtern.

So bereiten Sie sich vor

  • Legen Sie fest, was Ihnen wichtig ist: Rückkehr an den Arbeitsplatz, Abfindung, gutes Zeugnis, Freistellung, Beendigungsdatum.
  • Nehmen Sie Arbeitsvertrag, Kündigung, Lohnabrechnungen und Ihre Klage mit.
  • Überlegen Sie vorab, zu welchen Bedingungen Sie einem Vergleich zustimmen würden.

Rechtsgrundlagen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet das zuständige Gericht.

Häufige Fragen

Was ist ein Gütetermin?

Der erste Teil der mündlichen Verhandlung beim Arbeitsgericht, eine Verhandlung vor dem Vorsitzenden zur gütlichen Einigung (§ 54 Abs. 1 ArbGG).

Muss ich im Gütetermin einem Vergleich zustimmen?

Nein. Ein Vergleich ist freiwillig. Ohne Einigung wird das Verfahren vor der Kammer fortgesetzt.

Kann ich zum Gütetermin ohne Anwalt gehen?

Ja. Vor dem Arbeitsgericht können Sie sich selbst vertreten (§ 11 Abs. 1 ArbGG).

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