Was im Gütetermin passiert
Die mündliche Verhandlung beginnt mit einer Verhandlung vor dem Vorsitzenden zum Zwecke der gütlichen Einigung (§ 54 Abs. 1 ArbGG). Der Vorsitzende erörtert das gesamte Streitverhältnis mit den Parteien.
Kommt keine Einigung zustande, geht das Verfahren in die streitige Verhandlung vor der Kammer mit ehrenamtlichen Richtern.
So bereiten Sie sich vor
- Legen Sie fest, was Ihnen wichtig ist: Rückkehr an den Arbeitsplatz, Abfindung, gutes Zeugnis, Freistellung, Beendigungsdatum.
- Nehmen Sie Arbeitsvertrag, Kündigung, Lohnabrechnungen und Ihre Klage mit.
- Überlegen Sie vorab, zu welchen Bedingungen Sie einem Vergleich zustimmen würden.
Rechtsgrundlagen
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet das zuständige Gericht.