Horb am Neckar · Landkreis Freudenstadt · 25.651 Einwohner
Arbeitsgericht für Horb am Neckar
Zuständig ist das Arbeitsgericht Pforzheim mit Sitz in Pforzheim.
Arbeitsgericht Pforzheim
- Anschrift
- Arbeitsgericht Pforzheim
Simmlerstraße 9
75172 Pforzheim
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 7231 1658-300
- Servicezeiten
- Telefon Mo–Do 9:00–15:30 Uhr, Fr 9:00–12:00 Uhr
- Rechtsantragstelle
- Mo und Do 9:00–11:00 Uhr, vorherige telefonische Anmeldung (täglich 9:00–12:00 Uhr)
+49 7231 1658-300 - E-Mail (Poststelle)
- poststelle@arbgpforzheim.justiz.bwl.de
- Fax
- +49 7231 1658-309
- Website des Gerichts
- arbeitsgericht-pforzheim.justiz-bw.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
Kündigungsschutzklage
Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang klagen (§ 4 KSchG).
Ratgeber lesenKlage ohne Anwalt
Vor dem Arbeitsgericht können Sie sich selbst vertreten (§ 11 ArbGG). Die Rechtsantragstelle nimmt Klagen zu Protokoll.
Ratgeber lesenKosten
In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt (§ 12a ArbGG).
Ratgeber lesenGütetermin
Das Verfahren beginnt mit einer Güteverhandlung vor dem vorsitzenden Richter (§ 54 ArbGG). Viele Fälle enden dort mit einem Vergleich.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Arbeitsgericht ist für Horb am Neckar zuständig?
Für Horb am Neckar ist das Arbeitsgericht Pforzheim zuständig, Simmlerstraße 9, 75172 Pforzheim, Telefon +49 7231 1658-300.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Horb am Neckar geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Pforzheim ist Mo und Do 9:00–11:00 Uhr, vorherige telefonische Anmeldung (täglich 9:00–12:00 Uhr) erreichbar.