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Baden-Württemberg

Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen

Zuständig für 101 Städte und Gemeinden mit rund 791.351 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen
Am Hoptbühl 7/1
78048 Villingen-Schwenningen
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Servicezeiten
Telefonisch Mo–Fr 8:00–12:00 Uhr, Mo–Do 13:00–15:30 Uhr
Rechtsantragstelle
Di und Fr 8:30–11:00 Uhr
+49 7721 8409-0
Fax
+49 7721 8409-33

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Außenstellen und Gerichtstage

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen zuständig, festgelegt in §§ 1, 2 Gesetz über die Gerichte für Arbeitssachen Baden-Württemberg.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen?

Anschrift: Am Hoptbühl 7/1, 78048 Villingen-Schwenningen. Telefon: +49 7721 8409-0. Servicezeiten: Telefonisch Mo–Fr 8:00–12:00 Uhr, Mo–Do 13:00–15:30 Uhr. E-Mail (Poststelle): poststelle@arbgvillingen-schwenningen.justiz.bwl.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen zuständig?

Für 101 Städte und Gemeinden, darunter Villingen-Schwenningen, Konstanz, Singen (Hohentwiel), Tuttlingen, Radolfzell am Bodensee, Rottweil, Donaueschingen, Schramberg und weitere.

Hat das Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Di und Fr 8:30–11:00 Uhr. Telefon: +49 7721 8409-0. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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