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Baden-Württemberg

Arbeitsgericht Karlsruhe

Zuständig für 57 Städte und Gemeinden mit rund 1.052.932 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht Karlsruhe
Ritterstraße 12
76133 Karlsruhe
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Servicezeiten
Kontaktzeiten Mo–Do 9:00–12:00 und 13:00–15:30 Uhr, Fr 9:00–12:00 und 13:00–15:00 Uhr
Rechtsantragstelle
Telefonisch Mo und Do 8:30–11:00 Uhr (sonst Zentrale +49 721 175-2500); Termin wird vereinbart
+49 721 175-2521
Fax
+49 721 175-2525

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Außenstellen und Gerichtstage

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Karlsruhe zuständig, festgelegt in §§ 1, 2 Gesetz über die Gerichte für Arbeitssachen Baden-Württemberg.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Karlsruhe?

Anschrift: Ritterstraße 12, 76133 Karlsruhe. Telefon: +49 721 175-2500. Servicezeiten: Kontaktzeiten Mo–Do 9:00–12:00 und 13:00–15:30 Uhr, Fr 9:00–12:00 und 13:00–15:00 Uhr. E-Mail (Poststelle): poststelle@arbgkarlsruhe.justiz.bwl.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Karlsruhe zuständig?

Für 57 Städte und Gemeinden, darunter Karlsruhe, Baden-Baden, Rastatt, Bruchsal, Ettlingen, Bretten, Gaggenau, Bühl und weitere.

Hat das Arbeitsgericht Karlsruhe eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Telefonisch Mo und Do 8:30–11:00 Uhr (sonst Zentrale +49 721 175-2500); Termin wird vereinbart. Telefon: +49 721 175-2521. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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