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Graben-Neudorf · Landkreis Karlsruhe · 12.453 Einwohner

Arbeitsgericht für Graben-Neudorf

Zuständig ist das Arbeitsgericht Karlsruhe mit Sitz in Karlsruhe.

Arbeitsgericht Karlsruhe

Anschrift
Arbeitsgericht Karlsruhe
Ritterstraße 12
76133 Karlsruhe
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Servicezeiten
Kontaktzeiten Mo–Do 9:00–12:00 und 13:00–15:30 Uhr, Fr 9:00–12:00 und 13:00–15:00 Uhr
Rechtsantragstelle
Telefonisch Mo und Do 8:30–11:00 Uhr (sonst Zentrale +49 721 175-2500); Termin wird vereinbart
+49 721 175-2521
Fax
+49 721 175-2525

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Welches Arbeitsgericht ist für Graben-Neudorf zuständig?

Für Graben-Neudorf ist das Arbeitsgericht Karlsruhe zuständig, Ritterstraße 12, 76133 Karlsruhe, Telefon +49 721 175-2500.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Graben-Neudorf geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Karlsruhe ist Telefonisch Mo und Do 8:30–11:00 Uhr (sonst Zentrale +49 721 175-2500); Termin wird vereinbart erreichbar.

Ebenfalls im Bezirk des Arbeitsgericht Karlsruhe