Graben-Neudorf · Landkreis Karlsruhe · 12.453 Einwohner
Arbeitsgericht für Graben-Neudorf
Zuständig ist das Arbeitsgericht Karlsruhe mit Sitz in Karlsruhe.
Arbeitsgericht Karlsruhe
- Anschrift
- Arbeitsgericht Karlsruhe
Ritterstraße 12
76133 Karlsruhe
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 721 175-2500
- Servicezeiten
- Kontaktzeiten Mo–Do 9:00–12:00 und 13:00–15:30 Uhr, Fr 9:00–12:00 und 13:00–15:00 Uhr
- Rechtsantragstelle
- Telefonisch Mo und Do 8:30–11:00 Uhr (sonst Zentrale +49 721 175-2500); Termin wird vereinbart
+49 721 175-2521 - E-Mail (Poststelle)
- poststelle@arbgkarlsruhe.justiz.bwl.de
- Fax
- +49 721 175-2525
- Website des Gerichts
- arbeitsgericht-karlsruhe.justiz-bw.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
Kündigungsschutzklage
Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang klagen (§ 4 KSchG).
Ratgeber lesenKlage ohne Anwalt
Vor dem Arbeitsgericht können Sie sich selbst vertreten (§ 11 ArbGG). Die Rechtsantragstelle nimmt Klagen zu Protokoll.
Ratgeber lesenKosten
In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt (§ 12a ArbGG).
Ratgeber lesenGütetermin
Das Verfahren beginnt mit einer Güteverhandlung vor dem vorsitzenden Richter (§ 54 ArbGG). Viele Fälle enden dort mit einem Vergleich.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Arbeitsgericht ist für Graben-Neudorf zuständig?
Für Graben-Neudorf ist das Arbeitsgericht Karlsruhe zuständig, Ritterstraße 12, 76133 Karlsruhe, Telefon +49 721 175-2500.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Graben-Neudorf geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Karlsruhe ist Telefonisch Mo und Do 8:30–11:00 Uhr (sonst Zentrale +49 721 175-2500); Termin wird vereinbart erreichbar.