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Baden-Württemberg

Arbeitsgericht Stuttgart

Zuständig für 232 Städte und Gemeinden mit rund 3.231.972 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht Stuttgart
Johannesstraße 86
70176 Stuttgart
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Servicezeiten
Telefonisch Mo–Do 9:00–15:15 Uhr, Fr 9:00–14:30 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 8:00–10:30 Uhr ohne Termin; Videotermine Di und Do 8:00–11:00 Uhr
+49 711 21852-0
Fax
+49 711 21852-100

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Außenstellen und Gerichtstage

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Stuttgart zuständig, festgelegt in §§ 1, 2 Gesetz über die Gerichte für Arbeitssachen Baden-Württemberg.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Stuttgart?

Anschrift: Johannesstraße 86, 70176 Stuttgart. Telefon: +49 711 21852-0. Servicezeiten: Telefonisch Mo–Do 9:00–15:15 Uhr, Fr 9:00–14:30 Uhr. E-Mail (Poststelle): poststelle@arbgstuttgart.justiz.bwl.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Stuttgart zuständig?

Für 232 Städte und Gemeinden, darunter Stuttgart, Esslingen am Neckar, Ludwigsburg, Aalen, Schwäbisch Gmünd, Sindelfingen, Göppingen, Waiblingen und weitere.

Hat das Arbeitsgericht Stuttgart eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo–Fr 8:00–10:30 Uhr ohne Termin; Videotermine Di und Do 8:00–11:00 Uhr. Telefon: +49 711 21852-0. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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