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Hessen

Arbeitsgericht Darmstadt

Zuständig für 71 Städte und Gemeinden mit rund 1.088.753 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht Darmstadt
Steubenplatz 14
64293 Darmstadt
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Servicezeiten
Telefonische Erreichbarkeit Mo–Do 8:30–15:30 Uhr, Fr 8:30–12:00 Uhr
Rechtsantragstelle
Telefonisch Di, Mi, Do 8:30–11:00 und 13:30–14:30 Uhr; Klageaufnahme nach Terminvereinbarung
+49 6151 804 03
Fax
+49 611 32761 8545

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Darmstadt zuständig, festgelegt in § 3 Hessisches Ausführungsgesetz zum Arbeitsgerichtsgesetz.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Darmstadt?

Anschrift: Steubenplatz 14, 64293 Darmstadt. Telefon: +49 6151 804 03. Servicezeiten: Telefonische Erreichbarkeit Mo–Do 8:30–15:30 Uhr, Fr 8:30–12:00 Uhr. E-Mail (Poststelle): poststelle@arbg-darmstadt.justiz.hessen.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Darmstadt zuständig?

Für 71 Städte und Gemeinden, darunter Darmstadt, Rüsselsheim am Main, Bensheim, Viernheim, Lampertheim, Mörfelden-Walldorf, Griesheim, Heppenheim (Bergstraße) und weitere.

Hat das Arbeitsgericht Darmstadt eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Telefonisch Di, Mi, Do 8:30–11:00 und 13:30–14:30 Uhr; Klageaufnahme nach Terminvereinbarung. Telefon: +49 6151 804 03. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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