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Ober-Ramstadt · Landkreis Darmstadt-Dieburg · 15.078 Einwohner

Arbeitsgericht für Ober-Ramstadt

Zuständig ist das Arbeitsgericht Darmstadt mit Sitz in Darmstadt.

Arbeitsgericht Darmstadt

Anschrift
Arbeitsgericht Darmstadt
Steubenplatz 14
64293 Darmstadt
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Servicezeiten
Telefonische Erreichbarkeit Mo–Do 8:30–15:30 Uhr, Fr 8:30–12:00 Uhr
Rechtsantragstelle
Telefonisch Di, Mi, Do 8:30–11:00 und 13:30–14:30 Uhr; Klageaufnahme nach Terminvereinbarung
+49 6151 804 03
Fax
+49 611 32761 8545

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Welches Arbeitsgericht ist für Ober-Ramstadt zuständig?

Für Ober-Ramstadt ist das Arbeitsgericht Darmstadt zuständig, Steubenplatz 14, 64293 Darmstadt, Telefon +49 6151 804 03.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Ober-Ramstadt geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Darmstadt ist Telefonisch Di, Mi, Do 8:30–11:00 und 13:30–14:30 Uhr; Klageaufnahme nach Terminvereinbarung erreichbar.

Ebenfalls im Bezirk des Arbeitsgericht Darmstadt