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Hessen

Arbeitsgericht Offenbach am Main

Zuständig für 32 Städte und Gemeinden mit rund 815.847 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht Offenbach am Main
Kaiserstraße 16-18
63065 Offenbach am Main
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Servicezeiten
Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr
Rechtsantragstelle
Telefonisch Mo–Do 8:30–15:00 Uhr, Fr 8:30–12:00 Uhr; Klageaufnahme nach Terminvereinbarung
+49 69 8057 3161
Fax
+49 611 32761 8542

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Offenbach am Main zuständig, festgelegt in § 3 Hessisches Ausführungsgesetz zum Arbeitsgerichtsgesetz.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Offenbach am Main?

Anschrift: Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main. Telefon: +49 69 8057 3161. Servicezeiten: Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr. E-Mail (Poststelle): poststelle@arbg-offenbach.justiz.hessen.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Offenbach am Main zuständig?

Für 32 Städte und Gemeinden, darunter Offenbach am Main, Hanau, Rodgau, Dreieich, Maintal, Langen (Hessen), Neu-Isenburg, Dietzenbach und weitere.

Hat das Arbeitsgericht Offenbach am Main eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Telefonisch Mo–Do 8:30–15:00 Uhr, Fr 8:30–12:00 Uhr; Klageaufnahme nach Terminvereinbarung. Telefon: +49 69 8057 3161. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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