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Neu-Isenburg · Landkreis Offenbach · 37.926 Einwohner

Arbeitsgericht für Neu-Isenburg

Zuständig ist das Arbeitsgericht Offenbach am Main mit Sitz in Offenbach am Main.

Arbeitsgericht Offenbach am Main

Anschrift
Arbeitsgericht Offenbach am Main
Kaiserstraße 16-18
63065 Offenbach am Main
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Servicezeiten
Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr
Rechtsantragstelle
Telefonisch Mo–Do 8:30–15:00 Uhr, Fr 8:30–12:00 Uhr; Klageaufnahme nach Terminvereinbarung
+49 69 8057 3161
Fax
+49 611 32761 8542

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Welches Arbeitsgericht ist für Neu-Isenburg zuständig?

Für Neu-Isenburg ist das Arbeitsgericht Offenbach am Main zuständig, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, Telefon +49 69 8057 3161.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Neu-Isenburg geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Offenbach am Main ist Telefonisch Mo–Do 8:30–15:00 Uhr, Fr 8:30–12:00 Uhr; Klageaufnahme nach Terminvereinbarung erreichbar.

Ebenfalls im Bezirk des Arbeitsgericht Offenbach am Main