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Dreieich · Landkreis Offenbach · 41.692 Einwohner

Arbeitsgericht für Dreieich

Zuständig ist das Arbeitsgericht Offenbach am Main mit Sitz in Offenbach am Main.

Arbeitsgericht Offenbach am Main

Anschrift
Arbeitsgericht Offenbach am Main
Kaiserstraße 16-18
63065 Offenbach am Main
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Servicezeiten
Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr
Rechtsantragstelle
Telefonisch Mo–Do 8:30–15:00 Uhr, Fr 8:30–12:00 Uhr; Klageaufnahme nach Terminvereinbarung
+49 69 8057 3161
Fax
+49 611 32761 8542

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Welches Arbeitsgericht ist für Dreieich zuständig?

Für Dreieich ist das Arbeitsgericht Offenbach am Main zuständig, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, Telefon +49 69 8057 3161.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Dreieich geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Offenbach am Main ist Telefonisch Mo–Do 8:30–15:00 Uhr, Fr 8:30–12:00 Uhr; Klageaufnahme nach Terminvereinbarung erreichbar.

Ebenfalls im Bezirk des Arbeitsgericht Offenbach am Main