Rödermark · Landkreis Offenbach · 28.753 Einwohner
Arbeitsgericht für Rödermark
Zuständig ist das Arbeitsgericht Offenbach am Main mit Sitz in Offenbach am Main.
Arbeitsgericht Offenbach am Main
- Anschrift
- Arbeitsgericht Offenbach am Main
Kaiserstraße 16-18
63065 Offenbach am Main
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 69 8057 3161
- Servicezeiten
- Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr
- Rechtsantragstelle
- Telefonisch Mo–Do 8:30–15:00 Uhr, Fr 8:30–12:00 Uhr; Klageaufnahme nach Terminvereinbarung
+49 69 8057 3161 - E-Mail (Poststelle)
- poststelle@arbg-offenbach.justiz.hessen.de
- Fax
- +49 611 32761 8542
- Website des Gerichts
- arbeitsgerichtsbarkeit.hessen.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
Kündigungsschutzklage
Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang klagen (§ 4 KSchG).
Ratgeber lesenKlage ohne Anwalt
Vor dem Arbeitsgericht können Sie sich selbst vertreten (§ 11 ArbGG). Die Rechtsantragstelle nimmt Klagen zu Protokoll.
Ratgeber lesenKosten
In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt (§ 12a ArbGG).
Ratgeber lesenGütetermin
Das Verfahren beginnt mit einer Güteverhandlung vor dem vorsitzenden Richter (§ 54 ArbGG). Viele Fälle enden dort mit einem Vergleich.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Arbeitsgericht ist für Rödermark zuständig?
Für Rödermark ist das Arbeitsgericht Offenbach am Main zuständig, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, Telefon +49 69 8057 3161.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Rödermark geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Offenbach am Main ist Telefonisch Mo–Do 8:30–15:00 Uhr, Fr 8:30–12:00 Uhr; Klageaufnahme nach Terminvereinbarung erreichbar.