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Rheinland-Pfalz

Arbeitsgericht Mainz

Zuständig für 452 Städte und Gemeinden mit rund 963.241 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht Mainz
Ernst-Ludwig-Straße 6-8
55116 Mainz
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Servicezeiten
Mo–Do 9:00–12:00 Uhr und in Eilfällen nach Vereinbarung
Rechtsantragstelle
Mo–Do 9:00–12:00 Uhr; Termine nach vorheriger telefonischer Absprache
+49 6131 141-9750
Fax
+49 6131 141-9773
Postanschrift
Postfach 3030
55020 Mainz
Website des Gerichts
arbgmz.justiz.rlp.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Außenstellen und Gerichtstage

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Mainz zuständig, festgelegt in §§ 13, 14 Gerichtsorganisationsgesetz Rheinland-Pfalz.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Mainz?

Anschrift: Ernst-Ludwig-Straße 6-8, 55116 Mainz. Telefon: +49 6131 141-9750. Servicezeiten: Mo–Do 9:00–12:00 Uhr und in Eilfällen nach Vereinbarung. E-Mail (Poststelle): poststelle.mainz@arbg.mjv.rlp.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Mainz zuständig?

Für 452 Städte und Gemeinden, darunter Mainz, Worms, Bad Kreuznach, Ingelheim am Rhein, Idar-Oberstein, Bingen am Rhein, Alzey, Nieder-Olm und weitere.

Hat das Arbeitsgericht Mainz eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo–Do 9:00–12:00 Uhr; Termine nach vorheriger telefonischer Absprache. Telefon: +49 6131 141-9750. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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