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Hessen

Arbeitsgericht Wiesbaden

Zuständig für 39 Städte und Gemeinden mit rund 688.097 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht Wiesbaden
Mainzer Straße 124
65189 Wiesbaden
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Servicezeiten
Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Rechtsantragstelle
Di 8:30–11:30 Uhr und nach Vereinbarung; telefonisch Mo–Fr 8:30–11:30, Mo–Do 13:30–14:15 Uhr
+49 611 32612 005
Fax
+49 611 32761 8543

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Wiesbaden zuständig, festgelegt in § 3 Hessisches Ausführungsgesetz zum Arbeitsgerichtsgesetz.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Wiesbaden?

Anschrift: Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden. Telefon: +49 611 3261 0. Servicezeiten: Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr und nach Vereinbarung. E-Mail (Poststelle): poststelle@arbg-wiesbaden.justiz.hessen.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Wiesbaden zuständig?

Für 39 Städte und Gemeinden, darunter Wiesbaden, Limburg a. d. Lahn, Taunusstein, Idstein, Flörsheim am Main, Hochheim am Main, Eltville am Rhein, Niedernhausen und weitere.

Hat das Arbeitsgericht Wiesbaden eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Di 8:30–11:30 Uhr und nach Vereinbarung; telefonisch Mo–Fr 8:30–11:30, Mo–Do 13:30–14:15 Uhr. Telefon: +49 611 32612 005. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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