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Hochheim am Main · Main-Taunus-Kreis · 18.422 Einwohner

Arbeitsgericht für Hochheim am Main

Zuständig ist das Arbeitsgericht Wiesbaden mit Sitz in Wiesbaden.

Arbeitsgericht Wiesbaden

Anschrift
Arbeitsgericht Wiesbaden
Mainzer Straße 124
65189 Wiesbaden
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Servicezeiten
Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Rechtsantragstelle
Di 8:30–11:30 Uhr und nach Vereinbarung; telefonisch Mo–Fr 8:30–11:30, Mo–Do 13:30–14:15 Uhr
+49 611 32612 005
Fax
+49 611 32761 8543

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Welches Arbeitsgericht ist für Hochheim am Main zuständig?

Für Hochheim am Main ist das Arbeitsgericht Wiesbaden zuständig, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden, Telefon +49 611 3261 0.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Hochheim am Main geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Wiesbaden ist Di 8:30–11:30 Uhr und nach Vereinbarung; telefonisch Mo–Fr 8:30–11:30, Mo–Do 13:30–14:15 Uhr erreichbar.

Ebenfalls im Bezirk des Arbeitsgericht Wiesbaden