Weilburg · Landkreis Limburg-Weilburg · 12.992 Einwohner
Arbeitsgericht für Weilburg
Zuständig ist das Arbeitsgericht Wiesbaden mit Sitz in Wiesbaden.
Arbeitsgericht Wiesbaden
- Anschrift
- Arbeitsgericht Wiesbaden
Mainzer Straße 124
65189 Wiesbaden
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 611 3261 0
- Servicezeiten
- Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr und nach Vereinbarung
- Rechtsantragstelle
- Di 8:30–11:30 Uhr und nach Vereinbarung; telefonisch Mo–Fr 8:30–11:30, Mo–Do 13:30–14:15 Uhr
+49 611 32612 005 - E-Mail (Poststelle)
- poststelle@arbg-wiesbaden.justiz.hessen.de
- Fax
- +49 611 32761 8543
- Website des Gerichts
- arbeitsgerichtsbarkeit.hessen.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
Kündigungsschutzklage
Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang klagen (§ 4 KSchG).
Ratgeber lesenKlage ohne Anwalt
Vor dem Arbeitsgericht können Sie sich selbst vertreten (§ 11 ArbGG). Die Rechtsantragstelle nimmt Klagen zu Protokoll.
Ratgeber lesenKosten
In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt (§ 12a ArbGG).
Ratgeber lesenGütetermin
Das Verfahren beginnt mit einer Güteverhandlung vor dem vorsitzenden Richter (§ 54 ArbGG). Viele Fälle enden dort mit einem Vergleich.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Arbeitsgericht ist für Weilburg zuständig?
Für Weilburg ist das Arbeitsgericht Wiesbaden zuständig, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden, Telefon +49 611 3261 0.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Weilburg geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Wiesbaden ist Di 8:30–11:30 Uhr und nach Vereinbarung; telefonisch Mo–Fr 8:30–11:30, Mo–Do 13:30–14:15 Uhr erreichbar.