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Rheinland-Pfalz

Arbeitsgericht Koblenz

Zuständig für 794 Städte und Gemeinden mit rund 1.216.096 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht Koblenz
Deinhardpassage 1
56068 Koblenz
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Servicezeiten
Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr und nach Vereinbarung
+49 261 1307-40432
Fax
+49 261 1307-28510
Postanschrift
Postfach
56065 Koblenz
Website des Gerichts
arbgko.justiz.rlp.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Außenstellen und Gerichtstage

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Koblenz zuständig, festgelegt in §§ 13, 14 Gerichtsorganisationsgesetz Rheinland-Pfalz.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Koblenz?

Anschrift: Deinhardpassage 1, 56068 Koblenz. Telefon: +49 261 1307-0. Servicezeiten: Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr und nach Vereinbarung. E-Mail (Poststelle): poststelle.koblenz@arbg.mjv.rlp.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Koblenz zuständig?

Für 794 Städte und Gemeinden, darunter Koblenz, Neuwied, Andernach, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Mayen, Lahnstein, Bendorf, Remagen und weitere.

Hat das Arbeitsgericht Koblenz eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr und nach Vereinbarung. Telefon: +49 261 1307-40432. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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