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Nordrhein-Westfalen

Arbeitsgericht Bonn

Zuständig für 18 Städte und Gemeinden mit rund 688.761 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht Bonn
Kreuzbergweg 5
53115 Bonn
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Servicezeiten
Mo–Do 8:30–15:00, Fr 8:30–14:00 Uhr (Kernzeiten, gleitende Arbeitszeit)
Rechtsantragstelle
Mo 8:30–12:30 und 13:30–14:30 Uhr; Di–Fr 8:30–12:30 Uhr bzw. nach Vereinbarung
E-Mail (Poststelle)
poststelle@arbg-bonn.nrw.de
Fax
+49 228 692381
Website des Gerichts
arbg-bonn.nrw.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Außenstellen und Gerichtstage

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Bonn zuständig, festgelegt in § 15 Justizgesetz NRW mit Anlage 1.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Bonn?

Anschrift: Kreuzbergweg 5, 53115 Bonn. Telefon: +49 228 98569-0. Servicezeiten: Mo–Do 8:30–15:00, Fr 8:30–14:00 Uhr (Kernzeiten, gleitende Arbeitszeit). E-Mail (Poststelle): poststelle@arbg-bonn.nrw.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Bonn zuständig?

Für 18 Städte und Gemeinden, darunter Bonn, Euskirchen, Bornheim, Mechernich, Rheinbach, Meckenheim, Alfter, Zülpich und weitere.

Hat das Arbeitsgericht Bonn eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo 8:30–12:30 und 13:30–14:30 Uhr; Di–Fr 8:30–12:30 Uhr bzw. nach Vereinbarung. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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