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Nordrhein-Westfalen

Arbeitsgericht Köln

Zuständig für 16 Städte und Gemeinden mit rund 1.705.157 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht Köln
Blumenthalstr. 33
50670 Köln
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Servicezeiten
Mo–Fr 8:00–16:00 Uhr (Öffnungszeiten); telefonisch Mo–Fr 8:30–12:30, Di–Do zusätzlich 13:30–15:00 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo, Di, Do, Fr 9:00–13:00 Uhr; Mi 9:00–12:00 und 14:00–15:00 Uhr
E-Mail (Poststelle)
poststelle@arbg-koeln.nrw.de
Fax
+49 221 7740-240
Website des Gerichts
arbg-koeln.nrw.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Köln zuständig, festgelegt in § 15 Justizgesetz NRW mit Anlage 1.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Köln?

Anschrift: Blumenthalstr. 33, 50670 Köln. Telefon: +49 221 7740-0. Servicezeiten: Mo–Fr 8:00–16:00 Uhr (Öffnungszeiten); telefonisch Mo–Fr 8:30–12:30, Di–Do zusätzlich 13:30–15:00 Uhr. E-Mail (Poststelle): poststelle@arbg-koeln.nrw.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Köln zuständig?

Für 16 Städte und Gemeinden, darunter Köln, Bergisch Gladbach, Kerpen, Hürth, Bergheim, Pulheim, Frechen, Erftstadt und weitere.

Hat das Arbeitsgericht Köln eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo, Di, Do, Fr 9:00–13:00 Uhr; Mi 9:00–12:00 und 14:00–15:00 Uhr. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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