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Nordrhein-Westfalen

Arbeitsgericht Krefeld

Zuständig für 10 Städte und Gemeinden mit rund 529.263 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht Krefeld
Preußenring 49
47798 Krefeld
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Servicezeiten
Mo–Do 8:00–15:00, Fr 8:00–14:00 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 8:00–12:00 Uhr; Di zusätzlich 14:00–15:00 Uhr
Fax
+49 2151 847-682
Website des Gerichts
arbg-krefeld.nrw.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Krefeld zuständig, festgelegt in § 15 Justizgesetz NRW mit Anlage 1.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Krefeld?

Anschrift: Preußenring 49, 47798 Krefeld. Telefon: +49 2151 847-0. Servicezeiten: Mo–Do 8:00–15:00, Fr 8:00–14:00 Uhr. E-Mail (Poststelle): poststelle@arbg-krefeld.nrw.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Krefeld zuständig?

Für 10 Städte und Gemeinden, darunter Krefeld, Viersen, Willich, Nettetal, Kempen, Tönisvorst, Schwalmtal, Brüggen und weitere.

Hat das Arbeitsgericht Krefeld eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo–Fr 8:00–12:00 Uhr; Di zusätzlich 14:00–15:00 Uhr. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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