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Nordrhein-Westfalen

Arbeitsgericht Gelsenkirchen

Zuständig für 3 Städte und Gemeinden mit rund 461.964 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht Gelsenkirchen
Bochumer Straße 79
45886 Gelsenkirchen
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Servicezeiten
Mo–Do 8:30–15:30, Fr 8:30–14:00 Uhr (Geschäftsstellen)
Rechtsantragstelle
Mo 8:30–12:30 Uhr; Di–Do 8:30–12:00 und 14:00–15:00 Uhr; Fr 8:30–12:30 Uhr
Fax
+49 209 14899-799
Website des Gerichts
arbg-gelsenkirchen.nrw.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Gelsenkirchen zuständig, festgelegt in § 15 Justizgesetz NRW mit Anlage 1.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Gelsenkirchen?

Anschrift: Bochumer Straße 79, 45886 Gelsenkirchen. Telefon: +49 209 14899-700. Servicezeiten: Mo–Do 8:30–15:30, Fr 8:30–14:00 Uhr (Geschäftsstellen). E-Mail (Poststelle): poststelle@arbg-gelsenkirchen.nrw.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Gelsenkirchen zuständig?

Für 3 Städte und Gemeinden, darunter Gelsenkirchen, Bottrop, Gladbeck.

Hat das Arbeitsgericht Gelsenkirchen eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo 8:30–12:30 Uhr; Di–Do 8:30–12:00 und 14:00–15:00 Uhr; Fr 8:30–12:30 Uhr. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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