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Bottrop · Bottrop · 118.535 Einwohner

Arbeitsgericht für Bottrop

Zuständig ist das Arbeitsgericht Gelsenkirchen mit Sitz in Gelsenkirchen.

Arbeitsgericht Gelsenkirchen

Anschrift
Arbeitsgericht Gelsenkirchen
Bochumer Straße 79
45886 Gelsenkirchen
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Servicezeiten
Mo–Do 8:30–15:30, Fr 8:30–14:00 Uhr (Geschäftsstellen)
Rechtsantragstelle
Mo 8:30–12:30 Uhr; Di–Do 8:30–12:00 und 14:00–15:00 Uhr; Fr 8:30–12:30 Uhr
Fax
+49 209 14899-799
Website des Gerichts
arbg-gelsenkirchen.nrw.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Welches Arbeitsgericht ist für Bottrop zuständig?

Für Bottrop ist das Arbeitsgericht Gelsenkirchen zuständig, Bochumer Straße 79, 45886 Gelsenkirchen, Telefon +49 209 14899-700.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Bottrop geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Gelsenkirchen ist Mo 8:30–12:30 Uhr; Di–Do 8:30–12:00 und 14:00–15:00 Uhr; Fr 8:30–12:30 Uhr erreichbar.

Ebenfalls im Bezirk des Arbeitsgericht Gelsenkirchen