Bottrop · Bottrop · 118.535 Einwohner
Arbeitsgericht für Bottrop
Zuständig ist das Arbeitsgericht Gelsenkirchen mit Sitz in Gelsenkirchen.
Arbeitsgericht Gelsenkirchen
- Anschrift
- Arbeitsgericht Gelsenkirchen
Bochumer Straße 79
45886 Gelsenkirchen
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 209 14899-700
- Servicezeiten
- Mo–Do 8:30–15:30, Fr 8:30–14:00 Uhr (Geschäftsstellen)
- Rechtsantragstelle
- Mo 8:30–12:30 Uhr; Di–Do 8:30–12:00 und 14:00–15:00 Uhr; Fr 8:30–12:30 Uhr
- E-Mail (Poststelle)
- poststelle@arbg-gelsenkirchen.nrw.de
- Fax
- +49 209 14899-799
- Website des Gerichts
- arbg-gelsenkirchen.nrw.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
Kündigungsschutzklage
Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang klagen (§ 4 KSchG).
Ratgeber lesenKlage ohne Anwalt
Vor dem Arbeitsgericht können Sie sich selbst vertreten (§ 11 ArbGG). Die Rechtsantragstelle nimmt Klagen zu Protokoll.
Ratgeber lesenKosten
In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt (§ 12a ArbGG).
Ratgeber lesenGütetermin
Das Verfahren beginnt mit einer Güteverhandlung vor dem vorsitzenden Richter (§ 54 ArbGG). Viele Fälle enden dort mit einem Vergleich.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Arbeitsgericht ist für Bottrop zuständig?
Für Bottrop ist das Arbeitsgericht Gelsenkirchen zuständig, Bochumer Straße 79, 45886 Gelsenkirchen, Telefon +49 209 14899-700.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Bottrop geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Gelsenkirchen ist Mo 8:30–12:30 Uhr; Di–Do 8:30–12:00 und 14:00–15:00 Uhr; Fr 8:30–12:30 Uhr erreichbar.