Arbeitsgerichte.org

Nordrhein-Westfalen

Arbeitsgericht Herne

Zuständig für 10 Städte und Gemeinden mit rund 701.657 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht Herne
Schillerstraße 37-39
44623 Herne
Auf der Karte zeigen
Servicezeiten
Mo–Fr 8:30–15:30 Uhr (Servicezeiten)
Rechtsantragstelle
Mo–Mi, Fr 9:00–12:00 Uhr; Do 10:00–14:00 Uhr sowie nach Absprache
E-Mail (Poststelle)
poststelle@arbg-herne.nrw.de
Fax
+49 2323 9532-32
Website des Gerichts
arbg-herne.nrw.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Herne zuständig, festgelegt in § 15 Justizgesetz NRW mit Anlage 1.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Herne?

Anschrift: Schillerstraße 37-39, 44623 Herne. Telefon: +49 2323 9532-0. Servicezeiten: Mo–Fr 8:30–15:30 Uhr (Servicezeiten). E-Mail (Poststelle): poststelle@arbg-herne.nrw.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Herne zuständig?

Für 10 Städte und Gemeinden, darunter Herne, Recklinghausen, Marl, Dorsten, Castrop-Rauxel, Herten, Haltern am See, Datteln und weitere.

Hat das Arbeitsgericht Herne eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo–Mi, Fr 9:00–12:00 Uhr; Do 10:00–14:00 Uhr sowie nach Absprache. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

Weitere Arbeitsgerichte in Nordrhein-Westfalen