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Oer-Erkenschwick · Kreis Recklinghausen · 31.404 Einwohner

Arbeitsgericht für Oer-Erkenschwick

Zuständig ist das Arbeitsgericht Herne mit Sitz in Herne.

Arbeitsgericht Herne

Anschrift
Arbeitsgericht Herne
Schillerstraße 37-39
44623 Herne
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Servicezeiten
Mo–Fr 8:30–15:30 Uhr (Servicezeiten)
Rechtsantragstelle
Mo–Mi, Fr 9:00–12:00 Uhr; Do 10:00–14:00 Uhr sowie nach Absprache
E-Mail (Poststelle)
poststelle@arbg-herne.nrw.de
Fax
+49 2323 9532-32
Website des Gerichts
arbg-herne.nrw.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Welches Arbeitsgericht ist für Oer-Erkenschwick zuständig?

Für Oer-Erkenschwick ist das Arbeitsgericht Herne zuständig, Schillerstraße 37-39, 44623 Herne, Telefon +49 2323 9532-0.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Oer-Erkenschwick geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Herne ist Mo–Mi, Fr 9:00–12:00 Uhr; Do 10:00–14:00 Uhr sowie nach Absprache erreichbar.

Ebenfalls im Bezirk des Arbeitsgericht Herne