Marl · Kreis Recklinghausen · 86.766 Einwohner
Arbeitsgericht für Marl
Zuständig ist das Arbeitsgericht Herne mit Sitz in Herne.
Arbeitsgericht Herne
- Anschrift
- Arbeitsgericht Herne
Schillerstraße 37-39
44623 Herne
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 2323 9532-0
- Servicezeiten
- Mo–Fr 8:30–15:30 Uhr (Servicezeiten)
- Rechtsantragstelle
- Mo–Mi, Fr 9:00–12:00 Uhr; Do 10:00–14:00 Uhr sowie nach Absprache
- E-Mail (Poststelle)
- poststelle@arbg-herne.nrw.de
- Fax
- +49 2323 9532-32
- Website des Gerichts
- arbg-herne.nrw.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
Kündigungsschutzklage
Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang klagen (§ 4 KSchG).
Ratgeber lesenKlage ohne Anwalt
Vor dem Arbeitsgericht können Sie sich selbst vertreten (§ 11 ArbGG). Die Rechtsantragstelle nimmt Klagen zu Protokoll.
Ratgeber lesenKosten
In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt (§ 12a ArbGG).
Ratgeber lesenGütetermin
Das Verfahren beginnt mit einer Güteverhandlung vor dem vorsitzenden Richter (§ 54 ArbGG). Viele Fälle enden dort mit einem Vergleich.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Arbeitsgericht ist für Marl zuständig?
Für Marl ist das Arbeitsgericht Herne zuständig, Schillerstraße 37-39, 44623 Herne, Telefon +49 2323 9532-0.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Marl geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Herne ist Mo–Mi, Fr 9:00–12:00 Uhr; Do 10:00–14:00 Uhr sowie nach Absprache erreichbar.