Nordrhein-Westfalen
Arbeitsgericht Bochum
Zuständig für 2 Städte und Gemeinden mit rund 450.484 Einwohnern.
Kontakt
- Anschrift
- Arbeitsgericht Bochum
Josef-Neuberger-Straße 1
44787 Bochum
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 234 967-0
- Servicezeiten
- Mo–Mi 7:30–16:00, Do–Fr 7:30–15:30 Uhr
- Rechtsantragstelle
- Mo–Fr 8:00–12:00 Uhr; Do zusätzlich 13:30–14:30 Uhr und nach Vereinbarung
- E-Mail (Poststelle)
- poststelle@arbg-bochum.nrw.de
- Fax
- +49 234 967-4905
- Website des Gerichts
- arbg-bochum.nrw.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gerichtsbezirk
Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Bochum zuständig, festgelegt in § 15 Justizgesetz NRW mit Anlage 1.
- Bochum358.676 Einw.
- Witten91.808 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
Kündigungsschutzklage
Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang klagen (§ 4 KSchG).
Ratgeber lesenKlage ohne Anwalt
Vor dem Arbeitsgericht können Sie sich selbst vertreten (§ 11 ArbGG). Die Rechtsantragstelle nimmt Klagen zu Protokoll.
Ratgeber lesenKosten
In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt (§ 12a ArbGG).
Ratgeber lesenGütetermin
Das Verfahren beginnt mit einer Güteverhandlung vor dem vorsitzenden Richter (§ 54 ArbGG). Viele Fälle enden dort mit einem Vergleich.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Bochum?
Anschrift: Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum. Telefon: +49 234 967-0. Servicezeiten: Mo–Mi 7:30–16:00, Do–Fr 7:30–15:30 Uhr. E-Mail (Poststelle): poststelle@arbg-bochum.nrw.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Bochum zuständig?
Für 2 Städte und Gemeinden, darunter Bochum, Witten.
Hat das Arbeitsgericht Bochum eine Rechtsantragstelle?
Ja. Zeiten: Mo–Fr 8:00–12:00 Uhr; Do zusätzlich 13:30–14:30 Uhr und nach Vereinbarung. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.
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