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Nordrhein-Westfalen

Arbeitsgericht Bochum

Zuständig für 2 Städte und Gemeinden mit rund 450.484 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht Bochum
Josef-Neuberger-Straße 1
44787 Bochum
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Servicezeiten
Mo–Mi 7:30–16:00, Do–Fr 7:30–15:30 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 8:00–12:00 Uhr; Do zusätzlich 13:30–14:30 Uhr und nach Vereinbarung
Fax
+49 234 967-4905
Website des Gerichts
arbg-bochum.nrw.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Bochum zuständig, festgelegt in § 15 Justizgesetz NRW mit Anlage 1.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Bochum?

Anschrift: Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum. Telefon: +49 234 967-0. Servicezeiten: Mo–Mi 7:30–16:00, Do–Fr 7:30–15:30 Uhr. E-Mail (Poststelle): poststelle@arbg-bochum.nrw.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Bochum zuständig?

Für 2 Städte und Gemeinden, darunter Bochum, Witten.

Hat das Arbeitsgericht Bochum eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo–Fr 8:00–12:00 Uhr; Do zusätzlich 13:30–14:30 Uhr und nach Vereinbarung. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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