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Nordrhein-Westfalen

Arbeitsgericht Dortmund

Zuständig für 11 Städte und Gemeinden mit rund 997.246 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht Dortmund
Ruhrallee 1-3
44139 Dortmund
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Servicezeiten
Mo–Di 7:30–16:00, Mi–Fr 7:30–15:30 Uhr (telefonische Erreichbarkeit)
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 8:00–12:00 Uhr; Mo zusätzlich 13:30–14:30 Uhr
+49 231 5415-338
Fax
+49 231 5415-519
Website des Gerichts
arbg-dortmund.nrw.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Dortmund zuständig, festgelegt in § 15 Justizgesetz NRW mit Anlage 1.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Dortmund?

Anschrift: Ruhrallee 1-3, 44139 Dortmund. Telefon: +49 231 5415-1. Servicezeiten: Mo–Di 7:30–16:00, Mi–Fr 7:30–15:30 Uhr (telefonische Erreichbarkeit). E-Mail (Poststelle): poststelle@arbg-dortmund.nrw.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Dortmund zuständig?

Für 11 Städte und Gemeinden, darunter Dortmund, Lünen, Unna, Bergkamen, Schwerte, Kamen, Werne, Selm und weitere.

Hat das Arbeitsgericht Dortmund eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo–Fr 8:00–12:00 Uhr; Mo zusätzlich 13:30–14:30 Uhr. Telefon: +49 231 5415-338. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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