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Nordrhein-Westfalen

Arbeitsgericht Hamm

Zuständig für 15 Städte und Gemeinden mit rund 480.265 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht Hamm
Marker Allee 94
59071 Hamm
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Servicezeiten
Mo–Do 8:00–15:00, Fr 8:00–14:30 Uhr (Servicezeiten, telefonische Erreichbarkeit)
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 8:00–12:00 Uhr; Mo zusätzlich 13:30–14:30 Uhr
+49 2381 891-1
E-Mail (Poststelle)
poststelle@arbg-hamm.nrw.de
Fax
+49 2381 891-276
Website des Gerichts
arbg-hamm.nrw.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Außenstellen und Gerichtstage

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Hamm zuständig, festgelegt in § 15 Justizgesetz NRW mit Anlage 1.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Hamm?

Anschrift: Marker Allee 94, 59071 Hamm. Telefon: +49 2381 891-1. Servicezeiten: Mo–Do 8:00–15:00, Fr 8:00–14:30 Uhr (Servicezeiten, telefonische Erreichbarkeit). E-Mail (Poststelle): poststelle@arbg-hamm.nrw.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Hamm zuständig?

Für 15 Städte und Gemeinden, darunter Hamm, Lippstadt, Soest, Werl, Warstein, Geseke, Erwitte, Ense und weitere.

Hat das Arbeitsgericht Hamm eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo–Fr 8:00–12:00 Uhr; Mo zusätzlich 13:30–14:30 Uhr. Telefon: +49 2381 891-1. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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