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Nordrhein-Westfalen

Arbeitsgericht Hagen

Zuständig für 9 Städte und Gemeinden mit rund 412.743 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht Hagen
Heinitzstraße 44
58097 Hagen
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Servicezeiten
Mo–Di 7:30–16:00, Mi–Fr 7:30–15:30 Uhr (Serviceeinheiten)
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 8:30–12:30 Uhr; Mo zusätzlich 14:00–15:00 Uhr
E-Mail (Poststelle)
poststelle@arbg-hagen.nrw.de
Fax
+49 2331 985-453
Website des Gerichts
arbg-hagen.nrw.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Hagen zuständig, festgelegt in § 15 Justizgesetz NRW mit Anlage 1.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Hagen?

Anschrift: Heinitzstraße 44, 58097 Hagen. Telefon: +49 2331 985-0. Servicezeiten: Mo–Di 7:30–16:00, Mi–Fr 7:30–15:30 Uhr (Serviceeinheiten). E-Mail (Poststelle): poststelle@arbg-hagen.nrw.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Hagen zuständig?

Für 9 Städte und Gemeinden, darunter Hagen, Hattingen, Gevelsberg, Ennepetal, Schwelm, Wetter (Ruhr), Sprockhövel, Herdecke und weitere.

Hat das Arbeitsgericht Hagen eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo–Fr 8:30–12:30 Uhr; Mo zusätzlich 14:00–15:00 Uhr. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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