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Nordrhein-Westfalen

Arbeitsgericht Solingen

Zuständig für 5 Städte und Gemeinden mit rund 415.932 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht Solingen
Wupperstraße 32
42651 Solingen
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Servicezeiten
Mo–Do 8:30–15:00, Fr 8:30–14:00 Uhr (Servicezeit)
Rechtsantragstelle
Mo, Mi–Fr 8:30–12:30 Uhr; Di 8:30–11:30 und 13:00–14:00 Uhr
Fax
+49 212 2809-61
Website des Gerichts
arbg-solingen.nrw.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Außenstellen und Gerichtstage

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Solingen zuständig, festgelegt in § 15 Justizgesetz NRW mit Anlage 1.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Solingen?

Anschrift: Wupperstraße 32, 42651 Solingen. Telefon: +49 212 2809-0. Servicezeiten: Mo–Do 8:30–15:00, Fr 8:30–14:00 Uhr (Servicezeit). E-Mail (Poststelle): poststelle@arbg-solingen.nrw.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Solingen zuständig?

Für 5 Städte und Gemeinden, darunter Leverkusen, Solingen, Wermelskirchen, Leichlingen (Rheinland), Burscheid.

Hat das Arbeitsgericht Solingen eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo, Mi–Fr 8:30–12:30 Uhr; Di 8:30–11:30 und 13:00–14:00 Uhr. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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