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Wermelskirchen · Rheinisch-Bergischer Kreis · 34.375 Einwohner

Arbeitsgericht für Wermelskirchen

Zuständig ist das Arbeitsgericht Solingen mit Sitz in Solingen.

Arbeitsgericht Solingen

Anschrift
Arbeitsgericht Solingen
Wupperstraße 32
42651 Solingen
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Servicezeiten
Mo–Do 8:30–15:00, Fr 8:30–14:00 Uhr (Servicezeit)
Rechtsantragstelle
Mo, Mi–Fr 8:30–12:30 Uhr; Di 8:30–11:30 und 13:00–14:00 Uhr
Fax
+49 212 2809-61
Website des Gerichts
arbg-solingen.nrw.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Welches Arbeitsgericht ist für Wermelskirchen zuständig?

Für Wermelskirchen ist das Arbeitsgericht Solingen zuständig, Wupperstraße 32, 42651 Solingen, Telefon +49 212 2809-0.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Wermelskirchen geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Solingen ist Mo, Mi–Fr 8:30–12:30 Uhr; Di 8:30–11:30 und 13:00–14:00 Uhr erreichbar.

Ebenfalls im Bezirk des Arbeitsgericht Solingen