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Nordrhein-Westfalen

Arbeitsgericht Oberhausen

Zuständig für 2 Städte und Gemeinden mit rund 386.696 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht Oberhausen
Friedrich-List-Straße 18
46045 Oberhausen
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Servicezeiten
Mo–Fr 8:00–15:30 Uhr (Servicezeit)
Rechtsantragstelle
Mo, Di, Do, Fr 8:30–12:30 Uhr; Mi 8:30–11:30 und 13:30–14:30 Uhr
+49 208 85745-0
Fax
+49 208 85745-33
Website des Gerichts
arbg-oberhausen.nrw.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Oberhausen zuständig, festgelegt in § 15 Justizgesetz NRW mit Anlage 1.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Oberhausen?

Anschrift: Friedrich-List-Straße 18, 46045 Oberhausen. Telefon: +49 208 85745-0. Servicezeiten: Mo–Fr 8:00–15:30 Uhr (Servicezeit). E-Mail (Poststelle): poststelle@arbg-oberhausen.nrw.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Oberhausen zuständig?

Für 2 Städte und Gemeinden, darunter Oberhausen, Mülheim an der Ruhr.

Hat das Arbeitsgericht Oberhausen eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo, Di, Do, Fr 8:30–12:30 Uhr; Mi 8:30–11:30 und 13:30–14:30 Uhr. Telefon: +49 208 85745-0. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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