Nordrhein-Westfalen
Arbeitsgericht Oberhausen
Zuständig für 2 Städte und Gemeinden mit rund 386.696 Einwohnern.
Kontakt
- Anschrift
- Arbeitsgericht Oberhausen
Friedrich-List-Straße 18
46045 Oberhausen
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 208 85745-0
- Servicezeiten
- Mo–Fr 8:00–15:30 Uhr (Servicezeit)
- Rechtsantragstelle
- Mo, Di, Do, Fr 8:30–12:30 Uhr; Mi 8:30–11:30 und 13:30–14:30 Uhr
+49 208 85745-0 - E-Mail (Poststelle)
- poststelle@arbg-oberhausen.nrw.de
- Fax
- +49 208 85745-33
- Website des Gerichts
- arbg-oberhausen.nrw.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gerichtsbezirk
Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Oberhausen zuständig, festgelegt in § 15 Justizgesetz NRW mit Anlage 1.
- Oberhausen213.646 Einw.
- Mülheim an der Ruhr173.050 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
Kündigungsschutzklage
Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang klagen (§ 4 KSchG).
Ratgeber lesenKlage ohne Anwalt
Vor dem Arbeitsgericht können Sie sich selbst vertreten (§ 11 ArbGG). Die Rechtsantragstelle nimmt Klagen zu Protokoll.
Ratgeber lesenKosten
In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt (§ 12a ArbGG).
Ratgeber lesenGütetermin
Das Verfahren beginnt mit einer Güteverhandlung vor dem vorsitzenden Richter (§ 54 ArbGG). Viele Fälle enden dort mit einem Vergleich.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Oberhausen?
Anschrift: Friedrich-List-Straße 18, 46045 Oberhausen. Telefon: +49 208 85745-0. Servicezeiten: Mo–Fr 8:00–15:30 Uhr (Servicezeit). E-Mail (Poststelle): poststelle@arbg-oberhausen.nrw.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Oberhausen zuständig?
Für 2 Städte und Gemeinden, darunter Oberhausen, Mülheim an der Ruhr.
Hat das Arbeitsgericht Oberhausen eine Rechtsantragstelle?
Ja. Zeiten: Mo, Di, Do, Fr 8:30–12:30 Uhr; Mi 8:30–11:30 und 13:30–14:30 Uhr. Telefon: +49 208 85745-0. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.
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