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Mülheim an der Ruhr · Mülheim an der Ruhr · 173.050 Einwohner

Arbeitsgericht für Mülheim an der Ruhr

Zuständig ist das Arbeitsgericht Oberhausen mit Sitz in Oberhausen.

Arbeitsgericht Oberhausen

Anschrift
Arbeitsgericht Oberhausen
Friedrich-List-Straße 18
46045 Oberhausen
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Servicezeiten
Mo–Fr 8:00–15:30 Uhr (Servicezeit)
Rechtsantragstelle
Mo, Di, Do, Fr 8:30–12:30 Uhr; Mi 8:30–11:30 und 13:30–14:30 Uhr
+49 208 85745-0
Fax
+49 208 85745-33
Website des Gerichts
arbg-oberhausen.nrw.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Welches Arbeitsgericht ist für Mülheim an der Ruhr zuständig?

Für Mülheim an der Ruhr ist das Arbeitsgericht Oberhausen zuständig, Friedrich-List-Straße 18, 46045 Oberhausen, Telefon +49 208 85745-0.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Mülheim an der Ruhr geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Oberhausen ist Mo, Di, Do, Fr 8:30–12:30 Uhr; Mi 8:30–11:30 und 13:30–14:30 Uhr erreichbar.