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Nordrhein-Westfalen

Arbeitsgericht Wesel

Zuständig für 29 Städte und Gemeinden mit rund 779.936 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht Wesel
Ritterstraße 1
46483 Wesel
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Servicezeiten
Mo–Do 9:00–15:00, Fr 9:00–14:30 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo, Di 9:00–13:00 Uhr; Mi 9:00–12:00 und 13:30–15:00 Uhr; Do, Fr 9:00–13:00 Uhr
E-Mail (Poststelle)
poststelle@arbg-wesel.nrw.de
Fax
+49 281 33891-44
Website des Gerichts
arbg-wesel.nrw.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Wesel zuständig, festgelegt in § 15 Justizgesetz NRW mit Anlage 1.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Wesel?

Anschrift: Ritterstraße 1, 46483 Wesel. Telefon: +49 281 33891-0. Servicezeiten: Mo–Do 9:00–15:00, Fr 9:00–14:30 Uhr. E-Mail (Poststelle): poststelle@arbg-wesel.nrw.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Wesel zuständig?

Für 29 Städte und Gemeinden, darunter Moers, Dinslaken, Wesel, Kleve, Kamp-Lintfort, Voerde (Niederrhein), Geldern, Goch und weitere.

Hat das Arbeitsgericht Wesel eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo, Di 9:00–13:00 Uhr; Mi 9:00–12:00 und 13:30–15:00 Uhr; Do, Fr 9:00–13:00 Uhr. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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