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Neukirchen-Vluyn · Kreis Wesel · 27.140 Einwohner

Arbeitsgericht für Neukirchen-Vluyn

Zuständig ist das Arbeitsgericht Wesel mit Sitz in Wesel.

Arbeitsgericht Wesel

Anschrift
Arbeitsgericht Wesel
Ritterstraße 1
46483 Wesel
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Servicezeiten
Mo–Do 9:00–15:00, Fr 9:00–14:30 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo, Di 9:00–13:00 Uhr; Mi 9:00–12:00 und 13:30–15:00 Uhr; Do, Fr 9:00–13:00 Uhr
E-Mail (Poststelle)
poststelle@arbg-wesel.nrw.de
Fax
+49 281 33891-44
Website des Gerichts
arbg-wesel.nrw.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Welches Arbeitsgericht ist für Neukirchen-Vluyn zuständig?

Für Neukirchen-Vluyn ist das Arbeitsgericht Wesel zuständig, Ritterstraße 1, 46483 Wesel, Telefon +49 281 33891-0.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Neukirchen-Vluyn geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Wesel ist Mo, Di 9:00–13:00 Uhr; Mi 9:00–12:00 und 13:30–15:00 Uhr; Do, Fr 9:00–13:00 Uhr erreichbar.

Ebenfalls im Bezirk des Arbeitsgericht Wesel