Bedburg-Hau · Kreis Kleve · 13.599 Einwohner
Arbeitsgericht für Bedburg-Hau
Zuständig ist das Arbeitsgericht Wesel mit Sitz in Wesel.
Arbeitsgericht Wesel
- Anschrift
- Arbeitsgericht Wesel
Ritterstraße 1
46483 Wesel
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 281 33891-0
- Servicezeiten
- Mo–Do 9:00–15:00, Fr 9:00–14:30 Uhr
- Rechtsantragstelle
- Mo, Di 9:00–13:00 Uhr; Mi 9:00–12:00 und 13:30–15:00 Uhr; Do, Fr 9:00–13:00 Uhr
- E-Mail (Poststelle)
- poststelle@arbg-wesel.nrw.de
- Fax
- +49 281 33891-44
- Website des Gerichts
- arbg-wesel.nrw.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
Kündigungsschutzklage
Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang klagen (§ 4 KSchG).
Ratgeber lesenKlage ohne Anwalt
Vor dem Arbeitsgericht können Sie sich selbst vertreten (§ 11 ArbGG). Die Rechtsantragstelle nimmt Klagen zu Protokoll.
Ratgeber lesenKosten
In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt (§ 12a ArbGG).
Ratgeber lesenGütetermin
Das Verfahren beginnt mit einer Güteverhandlung vor dem vorsitzenden Richter (§ 54 ArbGG). Viele Fälle enden dort mit einem Vergleich.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Arbeitsgericht ist für Bedburg-Hau zuständig?
Für Bedburg-Hau ist das Arbeitsgericht Wesel zuständig, Ritterstraße 1, 46483 Wesel, Telefon +49 281 33891-0.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Bedburg-Hau geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Wesel ist Mo, Di 9:00–13:00 Uhr; Mi 9:00–12:00 und 13:30–15:00 Uhr; Do, Fr 9:00–13:00 Uhr erreichbar.