Nordrhein-Westfalen
Arbeitsgericht Düsseldorf
Zuständig für 8 Städte und Gemeinden mit rund 980.149 Einwohnern.
Kontakt
- Anschrift
- Arbeitsgericht Düsseldorf
Ludwig-Erhard-Allee 21
40227 Düsseldorf
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 211 7770-0
- Servicezeiten
- Mo–Di 7:30–16:00, Mi–Fr 7:30–15:30 Uhr (Servicezeit)
- Rechtsantragstelle
- Mo, Mi–Fr 8:30–12:30 Uhr; Di 8:30–11:30 und 14:00–15:00 Uhr
- E-Mail (Poststelle)
- poststelle@arbg-duesseldorf.nrw.de
- Fax
- +49 211 7770-2299
- Postanschrift
- Postfach 101345
40004 Düsseldorf - Website des Gerichts
- arbg-duesseldorf.nrw.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gerichtsbezirk
Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Düsseldorf zuständig, festgelegt in § 15 Justizgesetz NRW mit Anlage 1.
- Düsseldorf618.685 Einw.
- Ratingen89.368 Einw.
- Langenfeld (Rheinland)59.975 Einw.
- Hilden55.157 Einw.
- Erkrath43.706 Einw.
- Monheim am Rhein43.630 Einw.
- Mettmann39.542 Einw.
- Haan30.086 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
Kündigungsschutzklage
Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang klagen (§ 4 KSchG).
Ratgeber lesenKlage ohne Anwalt
Vor dem Arbeitsgericht können Sie sich selbst vertreten (§ 11 ArbGG). Die Rechtsantragstelle nimmt Klagen zu Protokoll.
Ratgeber lesenKosten
In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt (§ 12a ArbGG).
Ratgeber lesenGütetermin
Das Verfahren beginnt mit einer Güteverhandlung vor dem vorsitzenden Richter (§ 54 ArbGG). Viele Fälle enden dort mit einem Vergleich.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Düsseldorf?
Anschrift: Ludwig-Erhard-Allee 21, 40227 Düsseldorf. Telefon: +49 211 7770-0. Servicezeiten: Mo–Di 7:30–16:00, Mi–Fr 7:30–15:30 Uhr (Servicezeit). E-Mail (Poststelle): poststelle@arbg-duesseldorf.nrw.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Düsseldorf zuständig?
Für 8 Städte und Gemeinden, darunter Düsseldorf, Ratingen, Langenfeld (Rheinland), Hilden, Erkrath, Monheim am Rhein, Mettmann, Haan.
Hat das Arbeitsgericht Düsseldorf eine Rechtsantragstelle?
Ja. Zeiten: Mo, Mi–Fr 8:30–12:30 Uhr; Di 8:30–11:30 und 14:00–15:00 Uhr. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.
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