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Nordrhein-Westfalen

Arbeitsgericht Düsseldorf

Zuständig für 8 Städte und Gemeinden mit rund 980.149 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht Düsseldorf
Ludwig-Erhard-Allee 21
40227 Düsseldorf
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Servicezeiten
Mo–Di 7:30–16:00, Mi–Fr 7:30–15:30 Uhr (Servicezeit)
Rechtsantragstelle
Mo, Mi–Fr 8:30–12:30 Uhr; Di 8:30–11:30 und 14:00–15:00 Uhr
Fax
+49 211 7770-2299
Postanschrift
Postfach 101345
40004 Düsseldorf
Website des Gerichts
arbg-duesseldorf.nrw.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Düsseldorf zuständig, festgelegt in § 15 Justizgesetz NRW mit Anlage 1.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Düsseldorf?

Anschrift: Ludwig-Erhard-Allee 21, 40227 Düsseldorf. Telefon: +49 211 7770-0. Servicezeiten: Mo–Di 7:30–16:00, Mi–Fr 7:30–15:30 Uhr (Servicezeit). E-Mail (Poststelle): poststelle@arbg-duesseldorf.nrw.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Düsseldorf zuständig?

Für 8 Städte und Gemeinden, darunter Düsseldorf, Ratingen, Langenfeld (Rheinland), Hilden, Erkrath, Monheim am Rhein, Mettmann, Haan.

Hat das Arbeitsgericht Düsseldorf eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo, Mi–Fr 8:30–12:30 Uhr; Di 8:30–11:30 und 14:00–15:00 Uhr. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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