Monheim am Rhein · Kreis Mettmann · 43.630 Einwohner
Arbeitsgericht für Monheim am Rhein
Zuständig ist das Arbeitsgericht Düsseldorf mit Sitz in Düsseldorf.
Arbeitsgericht Düsseldorf
- Anschrift
- Arbeitsgericht Düsseldorf
Ludwig-Erhard-Allee 21
40227 Düsseldorf
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 211 7770-0
- Servicezeiten
- Mo–Di 7:30–16:00, Mi–Fr 7:30–15:30 Uhr (Servicezeit)
- Rechtsantragstelle
- Mo, Mi–Fr 8:30–12:30 Uhr; Di 8:30–11:30 und 14:00–15:00 Uhr
- E-Mail (Poststelle)
- poststelle@arbg-duesseldorf.nrw.de
- Fax
- +49 211 7770-2299
- Postanschrift
- Postfach 101345
40004 Düsseldorf - Website des Gerichts
- arbg-duesseldorf.nrw.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
Kündigungsschutzklage
Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang klagen (§ 4 KSchG).
Ratgeber lesenKlage ohne Anwalt
Vor dem Arbeitsgericht können Sie sich selbst vertreten (§ 11 ArbGG). Die Rechtsantragstelle nimmt Klagen zu Protokoll.
Ratgeber lesenKosten
In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt (§ 12a ArbGG).
Ratgeber lesenGütetermin
Das Verfahren beginnt mit einer Güteverhandlung vor dem vorsitzenden Richter (§ 54 ArbGG). Viele Fälle enden dort mit einem Vergleich.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Arbeitsgericht ist für Monheim am Rhein zuständig?
Für Monheim am Rhein ist das Arbeitsgericht Düsseldorf zuständig, Ludwig-Erhard-Allee 21, 40227 Düsseldorf, Telefon +49 211 7770-0.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Monheim am Rhein geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Düsseldorf ist Mo, Mi–Fr 8:30–12:30 Uhr; Di 8:30–11:30 und 14:00–15:00 Uhr erreichbar.