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Nordrhein-Westfalen

Arbeitsgericht Mönchengladbach

Zuständig für 9 Städte und Gemeinden mit rund 724.290 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht Mönchengladbach
Hohenzollernstraße 155
41061 Mönchengladbach
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Servicezeiten
Mo–Di 8:00–16:00, Mi–Fr 8:00–15:30 Uhr (Servicezeit)
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 8:00–12:00 Uhr; Mi zusätzlich 14:00–15:00 Uhr
Fax
+49 2161 276-768
Website des Gerichts
arbg-moenchengladbach.nrw.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Außenstellen und Gerichtstage

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Mönchengladbach zuständig, festgelegt in § 15 Justizgesetz NRW mit Anlage 1.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Mönchengladbach?

Anschrift: Hohenzollernstraße 155, 41061 Mönchengladbach. Telefon: +49 2161 276-0. Servicezeiten: Mo–Di 8:00–16:00, Mi–Fr 8:00–15:30 Uhr (Servicezeit). E-Mail (Poststelle): poststelle@arbg-moenchengladbach.nrw.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Mönchengladbach zuständig?

Für 9 Städte und Gemeinden, darunter Mönchengladbach, Neuss, Grevenbroich, Dormagen, Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich, Jüchen und weitere.

Hat das Arbeitsgericht Mönchengladbach eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo–Fr 8:00–12:00 Uhr; Mi zusätzlich 14:00–15:00 Uhr. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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