Meerbusch · Rhein-Kreis Neuss · 57.078 Einwohner
Arbeitsgericht für Meerbusch
Zuständig ist das Arbeitsgericht Mönchengladbach mit Sitz in Mönchengladbach.
Arbeitsgericht Mönchengladbach
- Anschrift
- Arbeitsgericht Mönchengladbach
Hohenzollernstraße 155
41061 Mönchengladbach
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 2161 276-0
- Servicezeiten
- Mo–Di 8:00–16:00, Mi–Fr 8:00–15:30 Uhr (Servicezeit)
- Rechtsantragstelle
- Mo–Fr 8:00–12:00 Uhr; Mi zusätzlich 14:00–15:00 Uhr
- E-Mail (Poststelle)
- poststelle@arbg-moenchengladbach.nrw.de
- Fax
- +49 2161 276-768
- Website des Gerichts
- arbg-moenchengladbach.nrw.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
Kündigungsschutzklage
Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang klagen (§ 4 KSchG).
Ratgeber lesenKlage ohne Anwalt
Vor dem Arbeitsgericht können Sie sich selbst vertreten (§ 11 ArbGG). Die Rechtsantragstelle nimmt Klagen zu Protokoll.
Ratgeber lesenKosten
In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt (§ 12a ArbGG).
Ratgeber lesenGütetermin
Das Verfahren beginnt mit einer Güteverhandlung vor dem vorsitzenden Richter (§ 54 ArbGG). Viele Fälle enden dort mit einem Vergleich.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Arbeitsgericht ist für Meerbusch zuständig?
Für Meerbusch ist das Arbeitsgericht Mönchengladbach zuständig, Hohenzollernstraße 155, 41061 Mönchengladbach, Telefon +49 2161 276-0.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Meerbusch geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Mönchengladbach ist Mo–Fr 8:00–12:00 Uhr; Mi zusätzlich 14:00–15:00 Uhr erreichbar.