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Nordrhein-Westfalen

Arbeitsgericht Aachen

Zuständig für 35 Städte und Gemeinden mit rund 1.125.376 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht Aachen
Adalbertsteinweg 92
52070 Aachen
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Servicezeiten
Mo–Do 9:00–15:00, Fr 9:00–13:00 Uhr (Sprechzeiten)
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 9:00–13:00 Uhr; Mi zusätzlich 14:00–16:00 Uhr
Fax
+49 241 9425-80155
Website des Gerichts
arbg-aachen.nrw.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Außenstellen und Gerichtstage

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Aachen zuständig, festgelegt in § 15 Justizgesetz NRW mit Anlage 1.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Aachen?

Anschrift: Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen. Telefon: +49 241 9425-0. Servicezeiten: Mo–Do 9:00–15:00, Fr 9:00–13:00 Uhr (Sprechzeiten). E-Mail (Poststelle): poststelle@arbg-aachen.nrw.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Aachen zuständig?

Für 35 Städte und Gemeinden, darunter Aachen, Düren, Stolberg (Rhld.), Eschweiler, Alsdorf, Herzogenrath, Erkelenz, Heinsberg und weitere.

Hat das Arbeitsgericht Aachen eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo–Fr 9:00–13:00 Uhr; Mi zusätzlich 14:00–16:00 Uhr. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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