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Nordrhein-Westfalen

Arbeitsgericht Siegburg

Zuständig für 24 Städte und Gemeinden mit rund 680.637 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht Siegburg
Neue Poststr. 16
53721 Siegburg
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Servicezeiten
Gebäude Mo–Di 7:30–16:00, Mi–Fr 7:30–15:30 Uhr; telefonische Sprechzeiten Mo–Mi und Fr 8:00–12:00, Do 9:00–12:00 und 14:00–15:00 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo 9:00–12:00 und 14:00–15:00 Uhr; Di–Fr 8:00–12:00 Uhr
Fax
+49 2241 52657
Website des Gerichts
arbg-siegburg.nrw.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Außenstellen und Gerichtstage

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Siegburg zuständig, festgelegt in § 15 Justizgesetz NRW mit Anlage 1.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Siegburg?

Anschrift: Neue Poststr. 16, 53721 Siegburg. Telefon: +49 2241 305-0. Servicezeiten: Gebäude Mo–Di 7:30–16:00, Mi–Fr 7:30–15:30 Uhr; telefonische Sprechzeiten Mo–Mi und Fr 8:00–12:00, Do 9:00–12:00 und 14:00–15:00 Uhr. E-Mail (Poststelle): poststelle@arbg-siegburg.nrw.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Siegburg zuständig?

Für 24 Städte und Gemeinden, darunter Troisdorf, Sankt Augustin, Gummersbach, Hennef (Sieg), Siegburg, Königswinter, Niederkassel, Lohmar und weitere.

Hat das Arbeitsgericht Siegburg eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo 9:00–12:00 und 14:00–15:00 Uhr; Di–Fr 8:00–12:00 Uhr. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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