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Neunkirchen-Seelscheid · Rhein-Sieg-Kreis · 20.283 Einwohner

Arbeitsgericht für Neunkirchen-Seelscheid

Zuständig ist das Arbeitsgericht Siegburg mit Sitz in Siegburg.

Arbeitsgericht Siegburg

Anschrift
Arbeitsgericht Siegburg
Neue Poststr. 16
53721 Siegburg
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Servicezeiten
Gebäude Mo–Di 7:30–16:00, Mi–Fr 7:30–15:30 Uhr; telefonische Sprechzeiten Mo–Mi und Fr 8:00–12:00, Do 9:00–12:00 und 14:00–15:00 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo 9:00–12:00 und 14:00–15:00 Uhr; Di–Fr 8:00–12:00 Uhr
Fax
+49 2241 52657
Website des Gerichts
arbg-siegburg.nrw.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Welches Arbeitsgericht ist für Neunkirchen-Seelscheid zuständig?

Für Neunkirchen-Seelscheid ist das Arbeitsgericht Siegburg zuständig, Neue Poststr. 16, 53721 Siegburg, Telefon +49 2241 305-0.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Neunkirchen-Seelscheid geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Siegburg ist Mo 9:00–12:00 und 14:00–15:00 Uhr; Di–Fr 8:00–12:00 Uhr erreichbar.

Ebenfalls im Bezirk des Arbeitsgericht Siegburg