Bergneustadt · Oberbergischer Kreis · 18.628 Einwohner
Arbeitsgericht für Bergneustadt
Zuständig ist das Arbeitsgericht Siegburg mit Sitz in Siegburg.
Arbeitsgericht Siegburg
- Anschrift
- Arbeitsgericht Siegburg
Neue Poststr. 16
53721 Siegburg
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 2241 305-0
- Servicezeiten
- Gebäude Mo–Di 7:30–16:00, Mi–Fr 7:30–15:30 Uhr; telefonische Sprechzeiten Mo–Mi und Fr 8:00–12:00, Do 9:00–12:00 und 14:00–15:00 Uhr
- Rechtsantragstelle
- Mo 9:00–12:00 und 14:00–15:00 Uhr; Di–Fr 8:00–12:00 Uhr
- E-Mail (Poststelle)
- poststelle@arbg-siegburg.nrw.de
- Fax
- +49 2241 52657
- Website des Gerichts
- arbg-siegburg.nrw.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
Kündigungsschutzklage
Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang klagen (§ 4 KSchG).
Ratgeber lesenKlage ohne Anwalt
Vor dem Arbeitsgericht können Sie sich selbst vertreten (§ 11 ArbGG). Die Rechtsantragstelle nimmt Klagen zu Protokoll.
Ratgeber lesenKosten
In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt (§ 12a ArbGG).
Ratgeber lesenGütetermin
Das Verfahren beginnt mit einer Güteverhandlung vor dem vorsitzenden Richter (§ 54 ArbGG). Viele Fälle enden dort mit einem Vergleich.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Arbeitsgericht ist für Bergneustadt zuständig?
Für Bergneustadt ist das Arbeitsgericht Siegburg zuständig, Neue Poststr. 16, 53721 Siegburg, Telefon +49 2241 305-0.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Bergneustadt geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Siegburg ist Mo 9:00–12:00 und 14:00–15:00 Uhr; Di–Fr 8:00–12:00 Uhr erreichbar.