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Bergneustadt · Oberbergischer Kreis · 18.628 Einwohner

Arbeitsgericht für Bergneustadt

Zuständig ist das Arbeitsgericht Siegburg mit Sitz in Siegburg.

Arbeitsgericht Siegburg

Anschrift
Arbeitsgericht Siegburg
Neue Poststr. 16
53721 Siegburg
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Servicezeiten
Gebäude Mo–Di 7:30–16:00, Mi–Fr 7:30–15:30 Uhr; telefonische Sprechzeiten Mo–Mi und Fr 8:00–12:00, Do 9:00–12:00 und 14:00–15:00 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo 9:00–12:00 und 14:00–15:00 Uhr; Di–Fr 8:00–12:00 Uhr
Fax
+49 2241 52657
Website des Gerichts
arbg-siegburg.nrw.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Welches Arbeitsgericht ist für Bergneustadt zuständig?

Für Bergneustadt ist das Arbeitsgericht Siegburg zuständig, Neue Poststr. 16, 53721 Siegburg, Telefon +49 2241 305-0.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Bergneustadt geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Siegburg ist Mo 9:00–12:00 und 14:00–15:00 Uhr; Di–Fr 8:00–12:00 Uhr erreichbar.

Ebenfalls im Bezirk des Arbeitsgericht Siegburg