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Nordrhein-Westfalen

Arbeitsgericht Siegen

Zuständig für 18 Städte und Gemeinden mit rund 406.420 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht Siegen
Koblenzer Straße 7
57072 Siegen
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Servicezeiten
Mo–Fr 7:30–14:00 Uhr (Servicezeiten); Sprechzeiten Mo–Fr 8:30–14:00 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 10:00–12:00 Uhr, im Übrigen nach Vereinbarung
Fax
+49 271 384561-111
Website des Gerichts
arbg-siegen.nrw.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Außenstellen und Gerichtstage

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Siegen zuständig, festgelegt in § 15 Justizgesetz NRW mit Anlage 1.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Siegen?

Anschrift: Koblenzer Straße 7, 57072 Siegen. Telefon: +49 271 384561-0. Servicezeiten: Mo–Fr 7:30–14:00 Uhr (Servicezeiten); Sprechzeiten Mo–Fr 8:30–14:00 Uhr. E-Mail (Poststelle): poststelle@arbg-siegen.nrw.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Siegen zuständig?

Für 18 Städte und Gemeinden, darunter Siegen, Kreuztal, Olpe, Lennestadt, Attendorn, Netphen, Wilnsdorf, Wenden und weitere.

Hat das Arbeitsgericht Siegen eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo–Fr 10:00–12:00 Uhr, im Übrigen nach Vereinbarung. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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